findet sich in der aktualisierten Prüfungsordnung http://www.fb6.rwth-aachen.de/de/studiu ... ti/269.php nicht mehr wieder. Dafür gibt es anscheinend nun die Beschränkung, dass man sich sich maximal dreimal einer mündlichen Ergänzungsprüfung unterziehen darf.(2) Von den Modulen des ersten bis vierten Fachsemesters dürfen insgesamt maximal drei Prü-fungen zweimal wiederholt werden. Bis zum Ende des Studiums dürfen insgesamt maximal vier Prüfungen zweimal wiederholt werden.
Wurden außerdem diese komischen Malus-/Bonuspunkte abgeschafft? Beim durchsuchen der PDF-Datei kommt es in der neuen Ordnung jedenfalls zu keinem Treffer...