Praxissemester
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Re: Praxissemester
Inklusive Bilder (wobei die natürlich nicht von seitenfüllenden Bildern ausgehen), exklusive Arbeitsaufzählung. Ich hab zwei Stapel Papier abgegeben, einen mit der Arbeitsaufzählung (das war so ne Seite pro Woche in Stichpunkten und eben Arbeitszeiten) und dann eben noch den Gesamtbericht. Wobei ich nicht wöchentlich, sondern über alles geschrieben hab. Ich hab einfach drauf geachtet, dass ich 20 Seiten und 20 Bilder hab. Das ging anstandslos durch.
Re: Praxissemester
Moin,
ich muss jetzt nochmal nachfragen:
Weiß jemand da zufällig was genaueres zu?
Gruß
ich muss jetzt nochmal nachfragen:
Seid ihr sicher, dass das wirklich so ist? Den Praktikumsrichtlinien ist ja nur zu entnehmen, dass man keinen Urlaub hat etc. Wenn es in der Firma aber doch ein Gleitzeitkonto gibt und man auch Überstunden ansammeln kann, muss es doch möglich sein z.B. einen Tag vorzuarbeiten.Kachel hat geschrieben:Vorarbeiten geht nicht - man muss 18 Wochen jeden Tag arbeiten.
Weiß jemand da zufällig was genaueres zu?
Gruß
Re: Praxissemester
Chris, du hast ne PN.
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Re: Praxissemester
kannst du das nicht hier posten. ich hab nämlich auch ein gleitzeitkonto, nur muss ich eher nacharbeitennele86 hat geschrieben:Chris, du hast ne PN.
Re: Praxissemester
Ich hatte damals wegen Überstunden abarbeiten gefragt, das fällt trotzdem unter "Urlaub", wie sinnvoll das jetzt auch immer sein mag.
*G* Aber sagen wir mal so:
Laut Praktikumsrichtlinien sollen auf deinen Zeugnis deine Urlaubs- und Fehltage vermerkt sein.
Du musst einen Bericht abgeben, der deine Tätigkeiten für jeden Tag aufführt.
Beides zusammen muss aussagen, dass du eben deine 18 Wochen zusammen bekommen hast und zwar mit 5*18 Tagen minus eventuellen Feiertagen, die da reinfallen. (Und am besten auch beides zusammenpassen von der Aussage her.)
Wer das erfüllt kriegt sein Praktikum angerechnet.
*G* Aber sagen wir mal so:
Laut Praktikumsrichtlinien sollen auf deinen Zeugnis deine Urlaubs- und Fehltage vermerkt sein.
Du musst einen Bericht abgeben, der deine Tätigkeiten für jeden Tag aufführt.
Beides zusammen muss aussagen, dass du eben deine 18 Wochen zusammen bekommen hast und zwar mit 5*18 Tagen minus eventuellen Feiertagen, die da reinfallen. (Und am besten auch beides zusammenpassen von der Aussage her.)
Wer das erfüllt kriegt sein Praktikum angerechnet.
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Re: Praxissemester
ab wieviel stunden pro tag zählt der tag denn als arbeitstag beim praktikantenamt?
Re: Praxissemester
Keine Ahnung, das hab ich nicht gefragt Aber ich bin mal wegen Netzwerksausfall schon mittags gegangen, da haben se nichts zu gesagt.
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Re: Praxissemester
steht natürlich nicht in der prüfungsordnung, darf man sich mal wieder selbst raussuchen
Re: Praxissemester
Jojo hat geschrieben:Sehr schön, danke für die Antwort.
Da fällt mir gleich noch eine Frage ein. Wie ist das, wenn man volle sechs Monate Praktikum macht. Soll der Bericht dann auch über 6 Monate gehen oder dennoch nur über die 18 (Pflicht)Wochen?
Mein Praktikum ging über sechs Monate. Ich habe im ET-Praktikantenamt einen Bericht über sechs Wochen und im WIWI - Amt über acht Wochen abgegeben (das sind genau die Mindestbedingungen für Wirtings ) Wurde auch anstandslos angenommen..Woher sollen die auch wissen, wielange du in dem Betrieb gearbeitet hast? Hab das halt vorher mit meinem Chef so abgesprochen, dass ich den Zeitraum frei wählen darf - natürlich aus der Zeit, in der ich da wirklich gearbeitet habe...
Durch die 6 Monate hat man übrigens auch den Vorteil, dass einem Feiertage und Urlaubstage ziemlich egal sein können, was die Länge des Praktikums angeht, da man ja den Zeitraum "beliebig" verlängern kann..
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Re: Praxissemester
ja dann über 6 monate
aus der MPO:"Der Praktikant hat während der gesamten Dauer seiner berufspraktischen Tätigkeit ein Berichts-
heft zu führen."
aus der MPO:"Der Praktikant hat während der gesamten Dauer seiner berufspraktischen Tätigkeit ein Berichts-
heft zu führen."