Klausurübung WS10/11

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JMUELLER
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Re: Klausurübung WS10/11

Beitrag von JMUELLER » Di 23. Nov 2010, 15:58

Aus eben den genannten Gründen. Wer einen Termin verpasst hat und sich bei einem Mitstudenten die Mitschrift besorgt, da wird keiner etwas gegen sagen. Wenn eine Mitschrift aber irgendwo hochgeladen/geposted etc. wird (speziell wenn dies regelmäßig geschieht), entsteht für andere der Eindruck, es gibt die Lösung ja eh im Netz und es entsteht der Anreiz, die Übung nicht zu besuchen. Das möchte und wird das Institut nicht dulden. Außerdem dürfen die Materialien auf keinen Fall für jedermann im Netz runterzuladen sein (z. B. durch Suchmaschine zu finden), da dann noch erwähnte andere Probleme entstehen. Das heißt: E-Mail-Anhang (vorzugsweise verschlüsselt), Webspace ohne öffentlichen Zugang oder schlicht Kopieren ist in Ordnung, onlinestellen nicht.
Dipl.-Ing. Jan Henning Müller
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tifty
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Re: Klausurübung WS10/11

Beitrag von tifty » Di 23. Nov 2010, 16:15

Könnte mir jemand die Lösung dieser Woche zukommen lassen? War leider verhindert! Wär echt super,... Einfach kurz per PN melden! Danke :)

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Re: Klausurübung WS10/11

Beitrag von retsamkrad » Di 23. Nov 2010, 23:04

JMUELLER hat geschrieben:E-Mail-Anhang [...] ist in Ordnung, onlinestellen nicht.
Eine Mailing-Liste müsste also Okay sein. Da würde ich mich direkt anschließen.

Was ganz anderes: Wurde gestern überhaupt noch ST1 behandelt, oder sind wir schon bei ST2 angekommen ?

beneh
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Re: Klausurübung WS10/11

Beitrag von beneh » Mi 24. Nov 2010, 18:19

war noch st1 und nächste woch wohl auch nochmal

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JMUELLER
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Re: Klausurübung WS10/11

Beitrag von JMUELLER » Do 25. Nov 2010, 15:15

Die Rechenübung fokussiert auf ST1, deswegen kam diese und wird noch mindestens nächste und übernächste Woche ST1 drankommen.

Übrigens kann ich inzwischen sagen, dass leider keine Klausuren (ST oder LEB) verschoben werden können.
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Moralapostel
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Re: Klausurübung WS10/11

Beitrag von Moralapostel » Do 25. Nov 2010, 21:23

Schön, dass hier so angeregt über das Thema Onlinestellen ja/nein/nur mit Einschränkung usw diskutiert wird.

Allerdings kommen mir Bedenken:

Ein von Herrn Müller angeführtes Argument gegen das Onlinestellen von Lösungen ist die zweifelhafte Rechtslage der "Materialien".
Der in ST1 und ST2 behandelte Stoff kann doch in keinster Weise irgendwie mehr geschützt sein als simples Urheberrecht, das demjenigen gehört, der z.B. die Sourceschaltung mit MS Visio zusammengeklickt hat. Welche weiteren Rechte Dritter sollen denn beim Veröffentlichen verletzt werden? Will Herr Heinen etwa Bücher veröffentlichen und das Urheberrecht an der Zeichung einer Sourceschaltung geltend machen?? Das ist doch mehr als absurd.

Wir reden hier ja auch wohlgemerkt nicht vom kompletten Skript, sondern von einzelnen Übungsblättern, die vllt eingescannt irgendwo im Netz kursieren. Ich würde wirklich gerne mal einen real denkbaren Fall hören, bei dem das Urheberrecht des IAS durch Dritte verletzt wird, weil die Übungsblätter im Netz zu finden sind.

Es gibt ja sowas wie eine minimale Schöpfungshöhe, die erreicht sein muss, damit das Urheberrecht überhaupt zieht. Ohne jemanden beleidigen zu wollen, glaube ich nicht, dass durch das Zeichnen eines einfachen Blockschaltbilds, einer Sourceschaltung oder dem Formulieren eines Aufgabentextes diese Schöpfungshöhe erreicht ist.

Das Argument des involvierten Urheberrechts Dritter ist also nicht wirklich überzeugend.


Mir kommt es immer wieder so vor, dass eine ganze Menge Leute noch nicht im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung angekommen sind. Die digitale Datenspeicherung auf Basis von Nullen und Einsen wurden ganz bewusst gewählt, um verlustfreies Kopieren und und Reproduzieren möglichst einfach zu machen. Man denke als Gegensatz nur an das Kopieren von Videokassetten. Jeder Versuch, durch Drohen mit der Anwaltskeule ("... nicht in jedem Fall völlig frei von Rechten anderer Urheber") oder durch Maßnahmen wie DRM ist - letzendlich - doch zum Scheitern verurteilt. Es werden immer neue Lösungen gefunden werden (eine wurde schon vorgeschlagen...), die so lange genutzt werden, bis jemand davon erfährt und sagt "Das dürft ihr aber nicht". Das man sich daran dann hält, wundert mich eigentlich.
Ein meiner Meinung nach sehr viel mehr versprechender Ansatz ist die Vorgänge so zu akzeptieren, wie sie nunmal sind und zu überlegen, wie man weniger restriktiv mit den Daten umgeht, die man besitzt und erzeugt.
JMUELLER hat geschrieben:Insbesondere hat niemand die Pflicht, seine Lehrmaterialien Nicht-Studenten zur Verfügung zu stellen.
Leider nein, dass ist richtig. Sollte es aber nicht eigentlich so sein? Drittmittel hin oder her, die der Lehrbetrieb der Uni ist eine staatliche Einrichtung, bezahlt durch die Steuergelder. Sollten dann nicht die geistigen Erzeugnisse, die nicht direkt von Drittmitteln abhängig sind, öffentlich verfügbar gemacht werden?
Eine Möglichkeit wäre meiner Meinung nach das Onlinestellen unter ausdrücklichem Spezifizieren der Lizenz. Es muss ja nicht die Creative Commons Lizenz sein, man kann ja etwas a la "für den Lehrbetrieb an der RWTH vorgesehen bla bla" formulieren. Schliesslich übernimmt das IAS ja auch gerne Erzeugnisse anderer Einrichtungen. Alternativ können die Lösungen hochgeladen werden, nachdem sie in der Übung präsentiert wurden. So ist der Anreiz, zur Übung zu gehen, trotzdem da. Ebenso könnten die Lösungen und Übungsblätter passwortgeschützt auf der Institushomepage angeboten werden. So machen es andere Institute. Zwar wären sie dann nicht öffentlich verfügbar, wie oben von mir gefordert, aber alles ist besser als der aktuelle Zustand.

Eine ganz andere Frage ist das "Verbieten" des Onlinestellens von selbst mitgeschriebenen Lösungen. Das entbehrt nun wirklich jeder rechtlichen Grundlage! Wenn ich mir die Lösung irgendeiner Aufgabe notiere, dann kann ich - und nur ich - bestimmen, was mit diesem Erzeugnis passiert, weil nur ich Urheberrechte an diesen Texten habe. Man stelle sich mal vor, das IAS würde verbieten, das ich mir den Allerwertesten mit mit dem Papier reinige, auf dem die Lösungen der ach so urheberrechtlich geschützten IAS-Aufgaben stehen.


Eine Sache bleibt natürlich: Das Argument, dass man den Studenten einen Anreiz gäbe, die Übung nicht zu besuchen. Muss ich mir als Student diese Entscheidung wirklich abnehmen lassen? Muss das IAS wirklich die Studenten wie im Kindergarten behandeln und voraussetzen, dass eine frei gewählte Entscheidung (ich geh hin / ich geh nicht hin) für den *eigenen Lernerfolg* nicht die Richtige sein kann? Ich finde nicht.


Meine Konsequenz: Das IAS ist sehr wenig überzeugt von der Qualität der eigenen Lehre. Sonst würde man doch glauben, dass die Präsentation der Übungen/Lösungen schon in sich genug Anreiz bietet, die Übung zu besuchen. Stattdessen "zwingt" man die Studenten zur Anwesenheit.

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Re: Klausurübung WS10/11

Beitrag von matt » Do 25. Nov 2010, 21:56

nur weil du 3 minuten im gulli forum gelesen hast, hast du leider noch keinen durchblick ...

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Re: Klausurübung WS10/11

Beitrag von tobiwae » Do 25. Nov 2010, 22:31

In dem Zusammenhang möchte ich auf die Cape Town Open Education Declaration aufmerksam machen, die sich unter anderem dafür einsetzt, dass Lehrmaterialien staatlicher Bildungseinrichtungen öffentlich zugänglich gemacht werden. http://www.capetowndeclaration.org/

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Re: Klausurübung WS10/11

Beitrag von fspeicher » Do 25. Nov 2010, 22:38

@ matt: Wie wäre es mit Äußerungen zum Inhalt? Unqualifizierte Kommentare sind uncool!

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Re: Klausurübung WS10/11

Beitrag von JMUELLER » Fr 26. Nov 2010, 11:29

Ich möchte mich an dieser Stelle aus der Diskussion ausklinken, da keine neuen Inhalte mehr vorgebracht werden. So wiederholt der Beitrag von Moralapostel wie auch schon einige vorhergehende im Wesentlichen nochmal Punkte, zu denen ich die bereits die Position des Instituts kundgetan habe. Hinzu kommen unrichtige Behauptungen wie 'Mitschriften sind grundsätzlich urheberechtsfrei' gepaart mit einer generellen Kritik am Prinzip des Urheberrechts. Außerdem zeigen einige Stellen, dass der Autor vorherige Aussagen nicht richtig verstanden hat. So geht es z. B. nicht um die Urheberrechte des Instituts, wenn ich davon spreche, dass wir nicht sicherstellen können, dass alle Unterlagen urheberrechtsfrei sind, sondern insbesondere um die Rechte Dritter, die das IAS bei einer Veröffentlichung verletzen könnte. Denn wir behandeln in unseren Lehrveranstaltungen nicht ausschließlich Sourceschaltungen, sondern auch komplexere Architekturen, die in der Tat von Patenten, Urheberrechten und Rechteansprüchen mit uns kooperierender Unternehmen und berufsständischer Organisationen (IEEE etc.) geschützt werden und über deren öffentlicher Verfügbarkeit sich deren Inhaber sehr wohl nicht freuen würden.

Ich stehe natürlich für Fragen zum Stoff zur Verfügung, sei es hier im Forum oder in meiner Sprechstunde.
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