Überdurchschnittlicher Studienabschluss?

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elly
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Re: Überdurchschnittlicher Studienabschluss?

Beitrag von elly » Do 6. Mai 2010, 18:39

wenn der pauschale satz "im master biste 2 noten besser" immer eintritt hab ich summa cum lauda auch schon in der tasche:D

MartinH
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Re: Überdurchschnittlicher Studienabschluss?

Beitrag von MartinH » Di 13. Jul 2010, 07:43

Laut Prüfungsordnung gilt in §10:
Anstelle der Gesamtnote „sehr gut" nach Absatz 8 wird das Gesamturteil „mit Auszeichnung
bestanden" erteilt, wenn die Bachelor-Arbeit mit 1,0 bewertet und der gewichtete
Durchschnitt aller anderen Noten der Bachelor-Prüfung nicht schlechter als 1,3 ist.
Viele Grüße
Martin

Ecokey
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Re: Überdurchschnittlicher Studienabschluss?

Beitrag von Ecokey » Di 9. Aug 2011, 11:54

Die gleiche Klausel gibt es auch in der Masterprüfungsordnung, allerdings frage ich mich folgendes:

Bedeutet "[...] der gewichtete Durchschnitt aller anderen Noten der Master-Prüfung nicht schlechter als 1,3 ist.", dass man bei allen Notenprüfungen (außer der Masterprüfung) höchstens einen gewichteten Schnitt von 1,2999 oder 1,3999 haben darf?

Denn es wird zwar zuvor in der MPO erwähnt, dass "Bei der Bildung der Noten und der Gesamtnote nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt wird.", allerdings nicht, ob dies auch für den Vergleich von von oben (>1,3) gilt?

Wäre klasse, wenn mir jemand bei der Interpretation weiterhelfen könnte! ;)

BigBubby
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Registriert: Mo 5. Jul 2010, 12:14

Re: Überdurchschnittlicher Studienabschluss?

Beitrag von BigBubby » Di 9. Aug 2011, 12:59

da es keine 1.3999 gibt in einer Welt mit einer Nachkommastelle, solltest du dir das denken können.
Wäre das nicht der Fall, kannst du es sicherlich einklagen, wenn du drauf geil bist.

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