Masterklausuren vorziehen?

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pauleule
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Masterklausuren vorziehen?

Beitrag von pauleule » Mi 25. Apr 2012, 22:42

Hallo,

Ich studiere Elektrotechnik im 4. Semester und habe ein paar Fragen zur Studienplanung:

Weil ich Bafög beziehe, möchte ich möglichst in Regelstudienzeit fertig werden. Wie sieht es aus, wenn man im (bzw. nach dem) 6. Semester noch z.B. 3 offene Klausuren hat? Muss man dann extra ein WS (7. Semester) und ein SS (8. Semester) für den Bachelor dranhängen, nur wegen diesen 3 Klausuren? Bekomme ich in diesen beiden Semester Bafög?
Diese beiden drangehängten Semester wären dann ja ziemlich leer, könnte ich also dann schon Masterklausuren vorziehen, da man ander RWTH für elektrotechnik nach dem Bachelor eh keine Zulassung für den Master brauch, also so, dass sich Bachelor- und Masterstudium "verzahnen"?
Und ab wann darf man mit der BA anfangen? Muss man dafür alle bisherigen Klausuren bestanden haben? Darf man sie nur im SS schreiben?

Über eine Antwort der ersten Frage würd ich mich am meisten freuen,

Grüße!

testuser
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Re: Masterklausuren vorziehen?

Beitrag von testuser » Mi 25. Apr 2012, 22:51

Ich will wirklich nicht meckern, aber ...

...liest den wirklich keiner die Prüfungsordnung? Ich glaube da werden alle deine Fragen (bis aufs Bafög) beantwortet.

Ich könnte ja gleich ma selber reinschauen und die die passenden Paragraphen rausholen
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testuser
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Re: Masterklausuren vorziehen?

Beitrag von testuser » Mi 25. Apr 2012, 22:55

Also:

Bachelorarbeit, Voraussetzungen, §16, (2):
... Das Thema der Bachelor-Arbeit kann erst ausgegeben werden, wenn 120 CP erreicht sind.
Zu Masterkursen, §16, (3):
Module, die in einem Master-Studiengang wählbar sind und von Studierenden schon für diesen abgelegt werden wollen, können frühestens nach dem Erwerb von 120 CP als zusätzliche Module belegt werden; eine Aufnahme im Zeugnis des Bachelor-Studiengangs
ist nicht möglich
Zuletzt geändert von testuser am Mi 25. Apr 2012, 23:00, insgesamt 2-mal geändert.
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MathMul
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Re: Masterklausuren vorziehen?

Beitrag von MathMul » Mi 25. Apr 2012, 22:59

Soweit ich weiß kriegst du Bafög nur in für die Regelstudienzeit, also 6 Semester. Wenn du länger für den Bachelor brauchst, musste dich anderweitig umschauen.

Masterkurse kannst du vorziehen, sobald du 120 CP hast (musst dann allerdings nen Antrag stellen - jedenfalls ist das bei uns WirtIngs so), gleiches gilt, glaub ich, für den Beginn der BA (also auch 120 CP).

TimSz
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Re: Masterklausuren vorziehen?

Beitrag von TimSz » Mi 25. Apr 2012, 23:18

Soweit ich weiß, kann man vor der Einschreibung in den Master höchstens 30 ECTS aus dem Master erlangen. Da man aber auch zum Sommersemester ein Masterstudium aufnehmen kann, sollte das reichen.

Die Bachelorarbeit kann man auch im Winter oder sogar semesterübergreifend schreiben. Letzteres würde ich allerdings nicht unbedingt empfehlen.

EvilEve
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Re: Masterklausuren vorziehen?

Beitrag von EvilEve » Do 26. Apr 2012, 12:14

Ich hab gehört, dass das mit der Beschränkung auf 30 CP gekippt wurde. Ne Quelle dazu hab ich leider nicht.
Wie sieht es aus, wenn man im (bzw. nach dem) 6. Semester noch z.B. 3 offene Klausuren hat? Muss man dann extra ein WS (7. Semester) und ein SS (8. Semester) für den Bachelor dranhängen, nur wegen diesen 3 Klausuren?
Bei 3 Klausuren wird das 7te wohl notwendig sein, das 8te aber nicht, da die Klausuren eigentlich (mir fällt gerade nur ET4 als Ausnahme dieses Jahr ein) jedes Semester einmal angeboten werden, du also alle 3 im 7ten schreiben kannst. Zudem kannst du, wenn dir nicht 3 Klausuren fehlen, sondern nur eine auch eine "außerordentliche mündliche Ergänzungsprüfung" (auf 4,0) ablegen. Dann biste auch schon nach dem 6ten fertig.
Bekomme ich in diesen beiden Semester Bafög?
Soweit ich weiß, bekommst du kein Bafög für dein 7tes Bachelorsemester, auch wenn es zu 90% ein erstes Mastersemester ist. Ich meine, da zählt nur was in der Studienbescheinigung steht. An dieser Stelle lasse ich mich jedoch auch gerne vom Gegenteil überzeugen.

tifty
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Re: Masterklausuren vorziehen?

Beitrag von tifty » Do 26. Apr 2012, 20:15

Aus eigener Erfahrung kann ich zum Thema BAföG sagen:

1. BAföG wird nur 6 Semester (Regelstudienzeit) gezahlt.

2. Gründe zur Verlängerung der Förderungszeit sind auf folgender Seite nett zusammengefasst http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fhd.php?seite=3.
Aber ACHTUNG: "Ein Antrag auf Verlängerung der Förderungszeit kann nur genehmigt werden, wenn der Verlängerungsgrund ursächlich für eine Verzögerung des Studiums ist. Jeder, der also innerhalb der ersten vier Semester Verlängerungsgründe gesammelt hat, aber nach vier Semestern seinen Leistungsnachweis abgegeben hat, kann diese Gründe nicht mehr geltend machen, da sie offiziell nicht zu einer Verlängerung des Studiums geführt haben." (Zitat der Asta Seite)

3. Ich habe in meinem 7.Semester im Rahmen eines Austauschprogramms bereits im Ausland meinen Master begonnen, war aber noch an der RWTH im Bachelor eingeschrieben aufgrund nicht bestandener Leistungen. Da das Wintersemester im Ausland schon im September begann und ich somit noch Anspruch auf Inlands-BAföG hatte, konnte ich Auslands-BAföG für mein 7.Semester beantragen. Ich habe somit mein erstes Semester Master im Ausland abgelegt und hab dann im selben Prüfungszeitraum meine Bachelor-Klausuren an der RWTH nachgeholt. Natürlich musste ich aber die Kollision von den Klausurphasen in Kauf nehmen und hatte damit einigen Stress.

4. Falls du nach dem 6.Semester nur noch EINE Klausur ausstehen hast, steht dir nach BPO eine mündliche Ergänzungsprüfung (max. Note 4.0) zu, damit du in Regelstudienzeit bleiben kannst und man hat noch einen Monat Aufschub für diese Prüfung nach neuem Semesterbeginn. Da kommt dir die RWTH also entgegen.

5. Ansonsten bietet der Asta und das BAföG-Amt im Fall der Fälle auch Beratungen zu alternativen Studienfinanzierung an: Studienabschlussförderung durch das BAföG-Amt, zinsloser Studienkredit der DAKA oder KfW-Studienkredite. Je nach Situation hat halt die ein oder andere Methode seine Vorteile.

6. Du kannst ohne Bachelor-Abschluss (aber 120CP aus dem Bachelor) Klausuren aus dem Master-Programm machen ohne Beschränkung. Die Regelung mit max.30CP gibt es nicht mehr! Einzige Unbequemlichkeiten sind, dass man sich nicht über CampusOffice bei den Veranstaltungen anmelden kann, sondern alle Zuständigen per Email anschreiben muss und dass die bestandenen Leistungen nicht automatisch im CampusOffice landen, sondern erst beim Umschreiben in den Master man diese Prüfungen eintragen lassen muss. Aber ansonsten studiert man, wie alle Anderen weiter.

Ohne BAföG wird's zwar nicht einfacher. Aber das Studium geht auch ohne weiter!

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