Hallo zusammen,
Ich bin bachelor student.weisst jemand ob ich wahlpflichtfach ändern kann trotz dass ich heute schon mal schlatungstechnik 2 geschrieben habe.wollte ich nächstes semester anstatt schlatungtechnik2 ,Theoretische Informationstechnik 1 schreiben.geht das????
Vielen dank im voraus
schaltungtechnik 2
Moderator: Moderatoren
Re: schaltungtechnik 2
Keine Ahnung, frag am besten die Studienberatung (studienberater@fb6.rwth-aachen.de oder anrufen oder vorbeigehen). Ich hab noch nicht gehört, dass das einer gemacht hat, deswegen denke ich, die einzigen, die da ne sichere Auskunft geben kann, sind die Studienberater. Oder im Zweifelsfall der Prüfungsausschuss.
Re: schaltungtechnik 2
geht nicht wenn dus geschrieben hast, nur wenn dus an und wieder abgemeldet hast ...
Re: schaltungtechnik 2
BPO 09 §7 Abs. 2
Zwischen den in der Anlage „Studienverlaufsplan“ aufgeführten Schwerpunktgebieten darf
einmalig ein Wechsel beantragt werden. Ebenfalls kann innerhalb eines Schwerpunktgebiets
einmalig eine Änderung der Fächerkombination im Wahl- oder Wahlpflichtbereich beantragt
werden. Voraussetzung ist, dass für die abgewählten Fächer noch nicht die letztmögliche
Wiederholungsprüfung stattgefunden hat.
Zwischen den in der Anlage „Studienverlaufsplan“ aufgeführten Schwerpunktgebieten darf
einmalig ein Wechsel beantragt werden. Ebenfalls kann innerhalb eines Schwerpunktgebiets
einmalig eine Änderung der Fächerkombination im Wahl- oder Wahlpflichtbereich beantragt
werden. Voraussetzung ist, dass für die abgewählten Fächer noch nicht die letztmögliche
Wiederholungsprüfung stattgefunden hat.
Re: schaltungtechnik 2
Hallo zusammen,
gerade wurde mir der Inhalt des letzten Beitrags von der Studienberatung bestätigt. Es gab dazu bereits einen Präzedenzfall, sodass man per Antrag ein Fach aus dem Wahlpflicht-Katalog wechseln darf, sofern man nicht den dritten Versuch hinter sich hat.
Es scheint sich ja doch was zu unseren Gunsten zu bewegen...
Gruß
gerade wurde mir der Inhalt des letzten Beitrags von der Studienberatung bestätigt. Es gab dazu bereits einen Präzedenzfall, sodass man per Antrag ein Fach aus dem Wahlpflicht-Katalog wechseln darf, sofern man nicht den dritten Versuch hinter sich hat.
Es scheint sich ja doch was zu unseren Gunsten zu bewegen...
Gruß