Multiple-Choice
Verfasst: Sa 26. Feb 2011, 17:36
Hallo Zusammen,
in einer Klausur (ja, an der RWTH, ET - nein nicht Bachelor bevor jetzt tausende aufgeregt ne bessere Note riechen...) war eine Aufgabe Multiple-choice und bestand aus 10 Fragen. Meistens waren 4 Antwortmöglichkeiten gegeben - es konnten dabei auch mehr als eine Antwort richtig sein. Es wurde wie folgt bewertet:
Nicht beantwortet: 0 Punkte
Alle richtigen Aussagen angekreuzt, falsche nicht: +2 Punkte
*irgendetwas* sonst: -1 Punkt
Jetzt lag bei mir der Fall vor, dass ich in 4 Fragen nur eine richtige Antwort angekreuzt habe, die zweite richtige jedoch leider nicht, aber auch keine falsche.
Dafür habe ich jeweils -1 Punkt bekommen sodass ich letztlich 4 Punkte weniger hatte als jemand der die 4 Fragen garnicht beantwortet hätte.
Jetzt bin ich mir allerdings recht sicher, dass ich für eine richtige Antwort - wenn auch nicht vollständig - nach Gesetzeslage/Urteilen zufolge keine Negativpunkte erhalten darf - aber wo steht sowas? An wen kann man sich da wenden?
- ich bin mit dem Prof. in Kontakt und er zeigt sich auch gesprächsbereit (großes Lob hierfür), allerdings muss ich außer meiner Meinung auch etwas vorlegen können... -
Gruß,
Kachel
in einer Klausur (ja, an der RWTH, ET - nein nicht Bachelor bevor jetzt tausende aufgeregt ne bessere Note riechen...) war eine Aufgabe Multiple-choice und bestand aus 10 Fragen. Meistens waren 4 Antwortmöglichkeiten gegeben - es konnten dabei auch mehr als eine Antwort richtig sein. Es wurde wie folgt bewertet:
Nicht beantwortet: 0 Punkte
Alle richtigen Aussagen angekreuzt, falsche nicht: +2 Punkte
*irgendetwas* sonst: -1 Punkt
Jetzt lag bei mir der Fall vor, dass ich in 4 Fragen nur eine richtige Antwort angekreuzt habe, die zweite richtige jedoch leider nicht, aber auch keine falsche.
Dafür habe ich jeweils -1 Punkt bekommen sodass ich letztlich 4 Punkte weniger hatte als jemand der die 4 Fragen garnicht beantwortet hätte.
Jetzt bin ich mir allerdings recht sicher, dass ich für eine richtige Antwort - wenn auch nicht vollständig - nach Gesetzeslage/Urteilen zufolge keine Negativpunkte erhalten darf - aber wo steht sowas? An wen kann man sich da wenden?
- ich bin mit dem Prof. in Kontakt und er zeigt sich auch gesprächsbereit (großes Lob hierfür), allerdings muss ich außer meiner Meinung auch etwas vorlegen können... -
Gruß,
Kachel