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Schlechteste Note streichen?

Verfasst: Fr 30. Mär 2012, 14:56
von FritzFuchs
Ich habe gelesen, daß man sich im Bachelor unter bestimmten Bedingungen die schlechteste Note streichen lassen kann. Ist das im Master auch möglich?

Re: Schlechteste Note streichen?

Verfasst: Fr 30. Mär 2012, 15:02
von cYrus
ja wenn du in Regelstudienzeit bleibst aber ganz ehrlich es werden noch mehr schlechte noten dazu kommen daher who cares

Re: Schlechteste Note streichen?

Verfasst: Fr 30. Mär 2012, 15:30
von FritzFuchs
Aber würde sich bei uns die Regelzeit nicht eigentlich um ein Semester verlänger müssen, da wir Auflagen im Umfang von min. einem zusätzlichen Semester haben? Also wirklich schlechte Noten habe ich bisher erst eine, deswegen ja die Frage. ;-)

Re: Schlechteste Note streichen?

Verfasst: Fr 30. Mär 2012, 15:52
von cYrus
lol dazu muss man nix sagen oder :P

Re: Schlechteste Note streichen?

Verfasst: Sa 31. Mär 2012, 08:34
von david
Bis wann muss man die Masterarbeit eigentlich abgegeben haben, um in Regelstudienzeit zu bleiben? 2010 war es möglich im Oktober die Bachelorarbeit abzugeben und konnte trotzdem die schlechteste Note streichen lassen..

Re: Schlechteste Note streichen?

Verfasst: Sa 31. Mär 2012, 17:17
von FritzFuchs
cYrus hat geschrieben:lol dazu muss man nix sagen oder :P
Wunschdenken halt. ^^

Re: Schlechteste Note streichen?

Verfasst: Sa 31. Mär 2012, 17:58
von TimSz
Soweit ich weiß, gilt Regelstudienzeit nur für Abgabe im Semester (d.h. bis Ende März/September). 2010 war wohl nur eine Übergangsregelung für den ersten Bachelor-Jahrgang.

Re: Schlechteste Note streichen?

Verfasst: So 1. Apr 2012, 16:28
von Kachel
Abgabe muss im entsprechenden Semester erfolgen. Wer im April bzw. Oktober abgibt zählt für das nächste Semester.

Beim ersten Bachelor-Jahrgang lief das alles etwas quer und schief sodass man bis ende Oktober abgeben durfte - ist jetzt aber nicht mehr so.

Gruß,

Kachel

Re: Schlechteste Note streichen?

Verfasst: Mo 2. Apr 2012, 09:20
von Sophia
Ich hatte mal sowas ähnliches die Studienberatung gefragt, weil ich seit 1,5 Monaten keine Masterarbeit finde, aber im Oktober eigentlich anfangen wollte zu arbeiten. Das wird wohl nichts mehr...
Hier ein paar der Infos:

"es stehen keine Semesterzahlen auf dem Abschlusszeugnis - weder beim Bachelor- noch beim Masterzeugnis. Es steht als Datum das letzte Prüfungsdatem, das wäre in der Regel das Abgabedatum der Masterarbeit (falls Sie alle anderen Prüfungen vorher erfolgreich absolviert haben). D.h. auch ein späterer Vortrag ist dann für den Abschluss nicht mehr relevant - er taucht nicht auf als DAtum. Daher ist die von Ihnen gewünschte einheitliche Regelung bereits vorhanden. Bei den Fristen für die Arbeiten gilt folgendes: Wenn Sie mehr als 2 Wochen vor dem Abgabetermin abgeben, dann muss der betreuende Professor eine kurze Stellungnahme dazu abgeben (schriftlich beim Prüfungsausschuss), warum die Arbeit früher beendet werden konnte und dass die Arbeit trotz kürzerer Dauer vollwertig ist. So ist die Regelung hierzu. ..."