Schlechteste Note streichen?
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 91
- Registriert: Di 30. Aug 2011, 21:11
Schlechteste Note streichen?
Ich habe gelesen, daß man sich im Bachelor unter bestimmten Bedingungen die schlechteste Note streichen lassen kann. Ist das im Master auch möglich?
Re: Schlechteste Note streichen?
ja wenn du in Regelstudienzeit bleibst aber ganz ehrlich es werden noch mehr schlechte noten dazu kommen daher who cares
-
- Beiträge: 91
- Registriert: Di 30. Aug 2011, 21:11
Re: Schlechteste Note streichen?
Aber würde sich bei uns die Regelzeit nicht eigentlich um ein Semester verlänger müssen, da wir Auflagen im Umfang von min. einem zusätzlichen Semester haben? Also wirklich schlechte Noten habe ich bisher erst eine, deswegen ja die Frage.
Re: Schlechteste Note streichen?
lol dazu muss man nix sagen oder
Re: Schlechteste Note streichen?
Bis wann muss man die Masterarbeit eigentlich abgegeben haben, um in Regelstudienzeit zu bleiben? 2010 war es möglich im Oktober die Bachelorarbeit abzugeben und konnte trotzdem die schlechteste Note streichen lassen..
-
- Beiträge: 91
- Registriert: Di 30. Aug 2011, 21:11
Re: Schlechteste Note streichen?
Wunschdenken halt. ^^cYrus hat geschrieben:lol dazu muss man nix sagen oder
Re: Schlechteste Note streichen?
Soweit ich weiß, gilt Regelstudienzeit nur für Abgabe im Semester (d.h. bis Ende März/September). 2010 war wohl nur eine Übergangsregelung für den ersten Bachelor-Jahrgang.
Re: Schlechteste Note streichen?
Abgabe muss im entsprechenden Semester erfolgen. Wer im April bzw. Oktober abgibt zählt für das nächste Semester.
Beim ersten Bachelor-Jahrgang lief das alles etwas quer und schief sodass man bis ende Oktober abgeben durfte - ist jetzt aber nicht mehr so.
Gruß,
Kachel
Beim ersten Bachelor-Jahrgang lief das alles etwas quer und schief sodass man bis ende Oktober abgeben durfte - ist jetzt aber nicht mehr so.
Gruß,
Kachel
Re: Schlechteste Note streichen?
Ich hatte mal sowas ähnliches die Studienberatung gefragt, weil ich seit 1,5 Monaten keine Masterarbeit finde, aber im Oktober eigentlich anfangen wollte zu arbeiten. Das wird wohl nichts mehr...
Hier ein paar der Infos:
"es stehen keine Semesterzahlen auf dem Abschlusszeugnis - weder beim Bachelor- noch beim Masterzeugnis. Es steht als Datum das letzte Prüfungsdatem, das wäre in der Regel das Abgabedatum der Masterarbeit (falls Sie alle anderen Prüfungen vorher erfolgreich absolviert haben). D.h. auch ein späterer Vortrag ist dann für den Abschluss nicht mehr relevant - er taucht nicht auf als DAtum. Daher ist die von Ihnen gewünschte einheitliche Regelung bereits vorhanden. Bei den Fristen für die Arbeiten gilt folgendes: Wenn Sie mehr als 2 Wochen vor dem Abgabetermin abgeben, dann muss der betreuende Professor eine kurze Stellungnahme dazu abgeben (schriftlich beim Prüfungsausschuss), warum die Arbeit früher beendet werden konnte und dass die Arbeit trotz kürzerer Dauer vollwertig ist. So ist die Regelung hierzu. ..."
Hier ein paar der Infos:
"es stehen keine Semesterzahlen auf dem Abschlusszeugnis - weder beim Bachelor- noch beim Masterzeugnis. Es steht als Datum das letzte Prüfungsdatem, das wäre in der Regel das Abgabedatum der Masterarbeit (falls Sie alle anderen Prüfungen vorher erfolgreich absolviert haben). D.h. auch ein späterer Vortrag ist dann für den Abschluss nicht mehr relevant - er taucht nicht auf als DAtum. Daher ist die von Ihnen gewünschte einheitliche Regelung bereits vorhanden. Bei den Fristen für die Arbeiten gilt folgendes: Wenn Sie mehr als 2 Wochen vor dem Abgabetermin abgeben, dann muss der betreuende Professor eine kurze Stellungnahme dazu abgeben (schriftlich beim Prüfungsausschuss), warum die Arbeit früher beendet werden konnte und dass die Arbeit trotz kürzerer Dauer vollwertig ist. So ist die Regelung hierzu. ..."